Estrichdämmung

Trittschall oder Wärme?

Die zwei Hauptkategorien der Estrichdämmung. Wählen Sie basierend auf Ihrem Projekt – normgerecht nach DIN 4109 und GEG 2024.

5 Jahre

Gewährleistung

D.A.CH

Einsatzgebiet

4.9

Google Bewertung

34

Standorte

Schnell-Check

Wann brauche ich
welche Dämmung?

Mehrfamilienhaus

Neubau oder Bestand mit mehreren Wohneinheiten

Trittschall PFLICHT
Wärme EMPFOHLEN

Einfamilienhaus

Neubau oder Sanierung ohne Wohnungstrennung

Trittschall OPTIONAL
Wärme PFLICHT

Sanierung

Estrichaustausch oder Fußbodenaufbau erneuern

Trittschall? SITUATIV
Wärme>10% FLÄCHE

Häufige Fragen

Das Wichtigste zur Estrichdämmung

Trittschalldämmung (nach DIN 4109) reduziert Gehgeräusche zwischen Geschossen durch akustische Entkopplung des Estrichs. Wärmedämmung (nach GEG 2024) minimiert Energieverluste über den Fußboden. Beide erfüllen unterschiedliche Anforderungen und werden oft kombiniert.

Das hängt vom Projekt ab: Im Mehrfamilienhaus ist Trittschalldämmung nach DIN 4109 Pflicht. Wärmedämmung ist bei Neubauten und Sanierungen nach GEG 2024 vorgeschrieben. Bei Kellerdecken oder über unbeheizten Räumen ist oft nur Wärmedämmung nötig.

Klassischer Aufbau von unten nach oben: Rohdecke → Wärmedämmung → Trittschalldämmung → PE-Folie → Estrich. Die Trittschalldämmung liegt direkt unter dem Estrich für optimale akustische Entkopplung.

Trittschalldämmung: 20-40 mm (je nach Anforderung). Wärmedämmung: 60-120 mm (abhängig vom U-Wert-Ziel). Bei Sanierung mit begrenzter Aufbauhöhe: Gummigranulat (5-17 mm) oder PUR/PIR (geringe Dicke, hohe Dämmwirkung).

Material: Trittschall 2-40 €/m², Wärmedämmung 2-60 €/m² je nach Material und Dicke. Günstigste Option: EPS-T + EPS-DEO. Premium: Holzfaser + PUR/PIR. Verlegung kommt hinzu. Wir erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot.

Beratung

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