Estrichdämmung
Die zwei Hauptkategorien der Estrichdämmung. Wählen Sie basierend auf Ihrem Projekt – normgerecht nach DIN 4109 und GEG 2024.
4 Trittschall
DIN 4109
3 Wärme
GEG 2024
Gewährleistung
Einsatzgebiet
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Standorte
Wählen Sie
Reduziert Gehgeräusche zwischen Geschossen. Pflicht im Mehrfamilienhaus nach DIN 4109.
Reduziert Wärmeverlust nach unten. Pflicht bei Neubau und energetischer Sanierung nach GEG.
Schnell-Check
Neubau oder Bestand mit mehreren Wohneinheiten
Neubau oder Sanierung ohne Wohnungstrennung
Estrichaustausch oder Fußbodenaufbau erneuern
Häufige Fragen
Trittschalldämmung (nach DIN 4109) reduziert Gehgeräusche zwischen Geschossen durch akustische Entkopplung des Estrichs. Wärmedämmung (nach GEG 2024) minimiert Energieverluste über den Fußboden. Beide erfüllen unterschiedliche Anforderungen und werden oft kombiniert.
Das hängt vom Projekt ab: Im Mehrfamilienhaus ist Trittschalldämmung nach DIN 4109 Pflicht. Wärmedämmung ist bei Neubauten und Sanierungen nach GEG 2024 vorgeschrieben. Bei Kellerdecken oder über unbeheizten Räumen ist oft nur Wärmedämmung nötig.
Klassischer Aufbau von unten nach oben: Rohdecke → Wärmedämmung → Trittschalldämmung → PE-Folie → Estrich. Die Trittschalldämmung liegt direkt unter dem Estrich für optimale akustische Entkopplung.
Trittschalldämmung: 20-40 mm (je nach Anforderung). Wärmedämmung: 60-120 mm (abhängig vom U-Wert-Ziel). Bei Sanierung mit begrenzter Aufbauhöhe: Gummigranulat (5-17 mm) oder PUR/PIR (geringe Dicke, hohe Dämmwirkung).
Material: Trittschall 2-40 €/m², Wärmedämmung 2-60 €/m² je nach Material und Dicke. Günstigste Option: EPS-T + EPS-DEO. Premium: Holzfaser + PUR/PIR. Verlegung kommt hinzu. Wir erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot.
Beratung
Unsere Fachberater helfen Ihnen bei der Auswahl – kostenlos und unverbindlich.