Rechtliches

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

AGB für Estricharbeiten · Stand Januar 2025

Vertragsbedingungen

AGB für Estricharbeiten

Diese AGB gelten für alle Verträge über Estricharbeiten mit Wir verlegen Estrich.

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Stand

Januar 2025

Fragen zu den AGB?

Wir erklären Ihnen alles gerne.

§1

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Wir verlegen Estrich, Inhaber Göktürk Demir, Augsburger Str. 20, 91781 Weißenburg in Bayern und dem Auftraggeber über Estricharbeiten sowie damit zusammenhängende Leistungen.

Abweichende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§2

Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§3

Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

§4

Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt sicher:

  • Baustelle ist zum Termin ordnungsgemäß vorbereitet
  • Ausreichende Wasser- und Stromanschlüsse vorhanden
  • Untergrund ist belegreif vorbereitet
  • Zugang zur Baustelle ist gewährleistet
§5

Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt.
Schlussrechnung zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Bei Aufträgen über 5.000 € netto ist eine Anzahlung von 30 % bei Vertragsschluss fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

§6

Ausführungsfristen

Vereinbarte Fristen sind verbindlich. Bei witterungsbedingten Verzögerungen (Frost, extreme Hitze, Niederschläge) verschieben sich die Fristen entsprechend. Der Auftragnehmer informiert unverzüglich über absehbare Verzögerungen.

§7

Abnahme

Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Wird die Abnahme ohne Gründe verweigert, gilt die Leistung 12 Werktage nach Fertigstellungsanzeige als abgenommen.

§8

Gewährleistung

Gewährleistungsfrist: 5 Jahre ab Abnahme gemäß VOB/B bzw. BGB

Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Fremdeinwirkung oder mangelhafte Vorleistungen Dritter.

§9

Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

§10

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Weißenburg in Bayern.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Geschliffener Estrich

Kontakt

Fragen zu unseren AGB?

Wir erläutern Ihnen gerne alle Vertragsbedingungen persönlich.